AGB

 

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen „Christina`s Tierpension“

 

1) Meine Tierpension garantiert während des Aufenthaltes Ihrer Tiere eine

Tierschutzgerechte Unterbringung–in Absprache mit dem Veterinäramt Lauf.

Einschließlich Futter, Bewegungsmöglichkeit, Beschäftigung und falls nötig

eine Tierärztliche Versorgung.

 

2) Bei auftretenden Krankheiten erklärt sich der Tierbesitzer mit einer tier-

ärtzlichen Versorgung einverstanden. Der Tierarzt entscheidet über die

weitere Behandlung des Tieres.

Die Kosten für den Tierarzt sind vom Tierbesitzer zu tragen. Zusätzlich anfallende

Kosten für die Fahrt zum Tierarzt, Wartezeiten usw. werden separat nach

erforderlichem Aufwand berechnet.

 

3) Bedingung für die Aufnahme von Katzen ist die Impfung gegen Katzenschnupfen

und Katzenseuche, bei Freigängern gegen Tollwut. Eine Impfung gegen Leucose

und Fip ist empfehlenswert. Katzen über 8 Monate müssen kastriert sein.

 

Bedingung für die Aufnahme von Kaninchen in Freilandhaltung ist die Impfung

gegen RHD und Myxomathose.

 

4) Die Katzen sind vor dem Aufenthalt zu entwurmen und mit Flohmittel zu behandeln.

 

5) Der Impfpass wird bei Aufnahme der Tiere der Tierpension übergeben und

verbleibt dort während des Aufenthaltes.

 

6) Der Tierhalter ist verpflichtet, die Tierpension über aktuelle / chronische

Krankheiten sowie Verhaltensaufälligkeiten der Tiere zu informieren.

 

7) Die Tierpension verpflichtet sich die benötigten Medikamente pünktlich zu

verabreichen. Die Medikamente sind vom Tierbesitzer mitzubringen.

 

8) Decken, Kissen und Spielsachen können mitgebracht werden. Für die mitgebrachten

Gegenstände können wir keine Haftung übernehmen.

 

9) Kosten, die durch Tod, Krankheit oder Verletzung der Tiere entstehen übernimmt

die Tierpension nicht, es sei denn, es liegt eine Verletzung der Aufsichtspflicht

durch die Tierpension vor. Die Beweispflicht hierfür trägt der Tierhalter.

 

10) Im Pensionspreis ist die Pflege, der Aufenthalt, Einstreu, hochwertiges Futter,

Strom, Wasser, Heizung, Reinigungs- und Desinfektionsmittel enthalten.

Sollten die Tiere aus gesundheitlichen Gründen Spezialfutter benötigen, ist

dieses mitzubringen.

 

11) Dem Tierhalter ist bewusst, dass trotz intensiver Reinigung und Desinfektion in

einer Pension ein erhöhter Infektionsdruck nicht ausgeschlossen werden kann.

 

12) Sollten Ihre Tiere zum vereinbarten Zeitpunkt nicht abgeholt werden oder der

Aufenthalt nicht verlängert werden, ist die Tierpension berechtigt die Tiere

weiter zu vermitteln. Die Kosten bis dorthin sind vom Tierbesitzer zu tragen.

 

13) Etwaige Regressansprüche nach dem Pensionsaufenthalt werden nicht anerkannt.